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Versicherungsvertrag. Risikoabsicherung. 100% Vertretung.Das Versicherungsrecht. Es passiert immer wieder: Man wähnt sich gut versichert und muss im Schadensfall feststellen, dass die Versicherung die Leistung verweigert und sich auf Ausschlussklauseln im "Kleingedruckten" beruft. In diesen Fällen gesellt sich zum Schaden auch noch der Ärger mit der Versicherung. Oftmals handelt es sich bei Ausschlussklauseln im Versicherungsvertrag aber um unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen, so dass der Leistungsausschluss dann nicht greift. Es ist daher sinnvoll, sich gegen die Versicherung zu wehren und mit fachkundiger Hilfe die Versicherungsleistung einzufordern. Zu unseren Mandanten zählen Versicherungsnehmer, die wir in allen Bereichen des Versicherungsrechts beraten und vor Gericht vertreten. |