Kanzlei Burges Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei
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Know-how. Juristisch fundiert. 100% Qualität.

Wir über uns:

Die Kanzlei wurde im Jahr 2010 von Frau Rechtsanwältin Sabine Burges und Herrn Rechtsanwalt Marcus Schröter unter dem Namen Burges + Schröter Rechtsanwälte gegründet. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt seit Gründung auf den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Gesellschafts- und Immobilienrecht. Im Laufe unserer Tätigkeit haben wir uns aufgrund zahlreicher Schnittstellen zusätzlich auf das Ehe- und Scheidungsrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert. Nach Rückzug von Herrn Rechtsanwalt Schröter aus der Geschäftsführung im Jahr 2021, wird die Kanzlei inzwischen von Frau Rechtsanwältin Burges als Kanzlei-Burges weiter geführt.

Wir sind der Auffassung, dass nur eine Spezialisierung auf sich sinnvoll ergänzende Rechtsgebiete und das damit einhergehende umfassende Know-how unserem Anspruch nach höchster Qualität gerecht wird. Gerade bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen, die häufig aus Investitionen in Immobilien(fonds) oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen resultieren, sind neben den einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften fundierte Kenntnisse im Immobilien- und Gesellschaftsrecht für eine umfassende Beratung unerlässlich. Aufgrund langjähriger Banktätigkeit von Frau Rechtsanwältin Burges und Herrn Rechtsanwalt Schröter zeichnen wir uns durch ein vertieftes Verständnis für die Zusammenhänge bankrechtlicher Problemstellungen sowie die Kenntnis interner Abläufe und Strukturen von Kreditinstituten aus. Durch die Fachanwaltschaft im Bank- und Kapitalmarktrecht von Frau Rechtsanwältin Burges sowie die zusätzliche Qualifikation von Herrn Rechtsanwalt Schröter zum Immobilienökonom ist maximale Qualität bei der Mandatsführung gewährleistet.

Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Expertise im Bank,- Kapitalanlage-, Immobilien- und Gesellschaftsrecht haben wir uns zudem auf das Ehe- und Scheidungsrecht und dabei insbesondere auf die Auseinandersetzung auch komplexer Vermögenspositionen und Ehegattengesellschaften spezialisiert. Die Vertretung in der Aufhebungsversteigerung und Beratung zur Vermögensnachfolge rundet dieses Spektrum ab.

Individuelle und persönliche Beratung bildet für uns die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Unser Ziel ist eine Problemlösung, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch wirtschaftlich vernünftig und entsprechend umsetzbar ist. 

Wir bieten unseren Mandanten ausserdem umfassende Beratung und Vertretung bei sämtlichen vermögensrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten sowie Scheidungsverfahren in der Schweiz an.