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Geldanlage. Kapital. 100% Erfahrung.Das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht.Die Möglichkeiten Geld anzulegen sind heute vielfältiger denn je. Allerdings bergen gerade die komplexeren Anlage-Produkte nicht selten erhebliche Risiken, die sich teilweise im Totalverlust des eingebrachten Kapitals oder sogar in Nachschusspflichten des Anlegers realisieren. Häufig ist dem eine Falschberatung durch eine Bank oder einen Anlageberater oder Vermittler vorausgegangen. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, beim Anlageberater oder der Bank Schadensersatz geltend zu machen oder die fehlgeschlagene Kapitalanlage rück abzuwickeln. Wurde die Kapitalanlage durch ein Darlehen finanziert, ergibt sich in dieser Konstellation mit der finanzierenden Bank unter Umständen ein weiterer Anspruchsgegner.Der finanzielle Schaden einer fehlgeschlagenen Anlage in einem geschlossenen Immobilienfonds, einem Schiffsfonds, Medienfonds oder Zertifikaten gilt es zu begrenzen oder an den Berater oder Initiator abzuwälzen, damit Sie verlustfrei aus der Anlage herauskommen. Die anfänglichen Renditeversprechen der Berater, die unzutreffenden Darstellung in einem Verkaufsprospekt, die fehlende Aufklärung über Risiken und die fehlende Verwertbarkeit der Anlage sind für uns die Ansatzpunkte, um Ihr investiertes Kapital zurückzuholen. Ihren Anspruch setzen wir gegen den Berater oder die beratende Bank, den Vermittler und den Initiator oder die finanzierende Bank durch. Im Kapitalanlagebereich vertreten wir ausschließlich die Kunden- bzw. Anlegerseite. Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden fehlgeschlagenen Kapitalanlagen:
Darüber hinaus sind wir im Bankenaufsichtsrecht tätig. |