Kanzlei Burges Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei
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Trennung. Scheidung. 100% Vertrauensvoll.

Das Ehe- und Scheidungsrecht.

In keinem anderen Rechtsgebiet ist es erforderlich, in derartiger Intensität private und persönliche Umstände zu thematisieren, wie im Familienrecht. Das Mandatsverhältnis erfordert daher ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandantschaft und Rechtsbeistand. Gerade in oftmals emotionsgeladenen Situationen sehen wir es als unsere Aufgabe, mit kühlem Kopf und Fingerspitzengefühl Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen und Ansprüche beim Gegenüber zu vertreten und Erörterungen auf sachlicher Basis zu führen.

Sinnvoll ist es, in einvernehmlichen Gesprächen faire und wirtschaftlich tragbare Lösungen bei der Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenspositionen zu finden, um gerichtliche Verfahren zu Vermögen, Zugewinn und Unterhalt zu vermeiden. Unser Ziel ist es daher, Ihre Interessen im Rahmen einer einvernehmlichen aussergerichtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung umzusetzen. Dabei können wir bei der Mandatsführung auf unsere langjährige und vertiefte Expertise im Bank-, Kapitalanlage,- Immobilien- und Gesellschaftsrecht zurückgreifen und auch bei umfangreichen und komplexen Vermögensauseinandersetzungen einschließlich Ehegattengesellschaften, kompetent alle klärungsbedürftigen Themen für Sie regeln. Ist dieser Schritt geschafft und die Vereinbarung notariell beurkundet, kann in der Regel das Scheidungsverfahren zügig durchgeführt werden. Sind die Fronten jedoch verhärtet und Gespräche zu einem Konsens nicht mehr zielführend, vertreten wir Ihre Interessen in allen familienrechtlichen Fragestellungen selbstverständlich auch konsequent bei Gericht. Dies umfasst auch die Aufhebungsversteigerung gemeinschaftlicher Immobilien.

Neben dem Scheidungsrecht beraten wir Sie außerdem zur Gestaltung von Eheverträgen, zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Fragen der Vermögensnachfolge.

Unser Beratungsfeld umfasst die nachfolgenden Gebiete:

  • Scheidung
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Güterrecht (Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft)
  • Zugewinnausgleich
  • Ehegattengesellschaft
  • Ehewohnung und Familienheim
  • Auseinandersetzung von Hausrat und Gütern
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Ausgleich der Rentenanwartschaften und Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Aufhebungsversteigerung
  • Vermögensnachfolge